Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,17842
BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88 (https://dejure.org/1988,17842)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88 (https://dejure.org/1988,17842)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88 (https://dejure.org/1988,17842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,17842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beantwortung der Frage, ob der Fortfall der Zweitzulassung im Einzelfall für den Betroffenen eine besondere Härte im Sinne des § 227 a Abs. 5 BRAO bedeuten würde, in erster Linie auf die für ihn zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen an (BGHZ 89, 173, 177) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Härte im Einzelfall "besonders" ist, läßt sich indes nicht schematisch aus einer in Prozenten ausgedrückten bestimmten Größe des zu erwartenden Verlustes an Umsatz oder Gewinn ableiten; die Grenze zur besonderen Harte kann bei 10 %, 15 % oder 20 % solcher Einbußen oder sogar noch darüber liegen (BGHZ 89, 173, 177) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

    Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich sei, seine Praxis innerhalb von zehn Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen (BGHZ 89, 173, 177, 179) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88
    Ohne Erfolg bleibt der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (NJW 1988, 887 [EuG 25.02.1988 - - 427/85]).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 16/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88
    Unmittelbare Folgerungen für die hier zu entscheidenden Fragen sind daraus nicht zu ziehen (Senatsbeschl. vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 16/88).
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 62/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88
    Im Vordergrund stehen dabei die Nachteile, die ihm durch den Verlust von Mandanten drohen, welche aus den durch die Gebietsänderung abgetrennten Teilen des Bezirks der Erstzulassung stammen (Beschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 7/86 -, vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86 - und vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 32/87 und AnwZ (B) 40-41/87).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 32/87

    Erteilung einer zweiten Anwaltszulassung - Änderung eines Gerichtsbezirkes -

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88
    Im Vordergrund stehen dabei die Nachteile, die ihm durch den Verlust von Mandanten drohen, welche aus den durch die Gebietsänderung abgetrennten Teilen des Bezirks der Erstzulassung stammen (Beschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 7/86 -, vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86 - und vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 32/87 und AnwZ (B) 40-41/87).
  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 7/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 36/88
    Im Vordergrund stehen dabei die Nachteile, die ihm durch den Verlust von Mandanten drohen, welche aus den durch die Gebietsänderung abgetrennten Teilen des Bezirks der Erstzulassung stammen (Beschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 7/86 -, vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86 - und vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 32/87 und AnwZ (B) 40-41/87).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 11/89

    Neuordnung der Gerichtsorgansisation - Einfluss der Neuordnung auf die Zulassung

    Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich ist, seine Praxis innerhalb von 10 Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen und damit die auf der Gebietsänderung beruhenden Nachteile auszugleichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 14/75 - NJW 1976, 520 f.; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88 und 42/88 = BGHZ 106, 186).

    Da somit das Rechtsmittel schon deshalb ohne Erfolg bleibt, weil die Anwendbarkeit des § 227 a BRAO schon im Ansatz zu verneinen ist, bedarf es nicht der Entscheidung, ob es dem Antragsteller nicht auch deshalb verwehrt wäre, aus der gerichtsorganisatorischen Neugliederung Rechtsfolgen herzuleiten, weil das Ruhrgebietsgesetz im Zeitpunkt seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bereits erlassen war, so daß er seine Dispositionen schon mit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit darauf einstellen konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88).

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 57/89

    Rechtsmittel

    Im Vordergrund stehen deshalb die Nachteile, die dem Rechtsanwalt durch den Verlust von Mandanten drohen, welche aus den durch die Gebietsänderung abgetrennten Teilen des Bezirks der Erstzulassung stammen (Beschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 7/86 -, vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86 -, vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 32/87 und AnwZ (B) 40-41/87 - und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88).

    Auch dieser Umstand war bei der Abwägung, ob eine besondere Härte im Sinne des § 227 a Abs. 5 BRAO angenommen werden kann, zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88 -).

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 58/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Doppelzulassung - Voraussetzungen für die

    Im Vordergrund stehen deshalb die Nachteile, die dem Rechtsanwalt durch den Verlust von Mandanten drohen, welche aus den durch die Gebietsänderung abgetrennten Teilen des Bezirks Erstzulassung stammen (Beschlüsse vom 26. Mai 1986 - AnwZ 7/86 -, vom 23. März 1987 - AnwZ (B) 62/86 -, vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 32/87 und AnwZ (B) 40-41/87 - und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 75/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich ist, seine Praxis innerhalb von 10 Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen und damit die auf der Gebietsänderung beruhenden Nachteile auszugleichen (vgl. BGHZ 106, 196; Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88 - sowie vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 11/89 - m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht